Gelbe Judenkarte
Am 25. April 1933 wird das Gesetz „gegen die Überfüllung der deutschen Schulen und Hochschulen“ verkündet, das es Juden erschweren soll, sich zu immatrikulieren. Von da an durfte der Prozentsatz der jüdischen Studenten nicht größer sein als ihr Anteil an der Bevölkerung in dem Staat, dem die Universität diente. Sie bekamen nun besondere Immatrikulationspapiere. Der Prozentsatz für „Nichtarier“ wurde auf 1,5 festgelegt, es durften nur so viele Studenten neu immatrikuliert werden, dass dieses Verhältnis so schnell wie möglich erreicht wurde. Viele Universitäten nahmen sie gar nicht mehr, weil ihr “Kontingent” ausgeschöpft war. Die nichtjüdischen Studenten in Berlin nahmen die Verordnung zum Anlass, die jüdischen Kommilitonen auszusperren oder ihnen die Studentenausweise wegzunehmen. Doch da ist Leo Trepp bereits in Würzburg, das die Quote der zugelassenen Juden noch nicht erreicht hat. Er muss sich mit der gelben Judenkarte einschreiben.
Am 15. April 1937 ordnet der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an, dass Juden zur Doktorprüfung nicht mehr zugelassen werden dürfen.